Die FolgekostenSchätzer
Seit vielen Jahren stellen wir mit dem FolgekostenSchätzer ein Werkzeug für Kommunen, Planungsbüros und interessierte Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, mit dessen Hilfe sich die Folgekosten von Wohnbaugebieten bereits in einer relativ frühen Planungsphase grob abschätzen lassen.
Die FolgekostenSchätzer sind im Rahmen von Modellvorhaben und Forschungsprojekten der Länder Brandenburg, Schleswig-Holstein, Bayern und Sachsen sowie des Bundesforschungsministerium entstanden. Sie stehen allen Interessierten kostenfrei zur Verfügung.
Inzwischen gibt es drei Module des FolgekostenSchätzers:
Modul „Technische Infrastruktur und Grünflächen“
Mit dem Modul lassen sich die Kosten und Folgekosten einer Wohnbebauung im Bereich von technischer Infrastruktur (v.a. Straßen) und Grünflächen grob abzuschätzen.
Für Abschätzungen in einer sehr frühen Planungsphase stehen für die Betrachtung von Neubaugebieten Beispielplanungen zur Verfügung.
Folgende Anwendungsfälle werden abgebildet:
Neue Wohngebiete auf einzelnen Entwicklungsflächen, ggf. auch in Varianten
Neue Wohngebiete auf alternativen Entwicklungsflächen, ggf. auch in Varianten
Rückbauflächen (Erfassung und grobe Schätzung der Rückbaukosten)
Entwicklung der pro-Kopf-Infrastrukturkosten in Bestandsgebieten aufgrund der demografischen Entwicklung
Umwandlung von Wochenendhausgebieten in Gebiete für Dauerwohnen.
Das Modul steht zur deutschlandweiten Anwendung kostenfrei zur Verfügung.
Modul „Soziale Infrastruktur“
Das Modul unterstützt die Herleitung der ursächlich einem Wohnungsneubauprojekt zuzurechnenden Kosten im Bereich der sozialen Infrastrukturen.
Es unterstützt damit die planenden Kommunen bei
der Abschätzung der durch Projekte des Wohnungsneubaus ausgelösten Mehrbedarfe nach Kindertagesstätten, Schulen und anderen sozialen Infrastrukturen,
der Bewertung, ob diese Zusatzbedarfe in den kommenden Jahren noch in vorhandenen Kindertagesstätten und Schulen untergebracht werden können oder vielmehr ein Aus- bzw. Neubau entsprechender Einrichtungen erforderlich wird und
der Bezifferung des durch den Wohnungsneubau ursächlich bedingten Aus- und Neubaubedarfs als Grundlage einer Anlastung entsprechender Folgekosten gegenüber planbegünstigten Vorhabenträger/innen im Rahmen von Folgekostenverträgen.